Verleihordnung
Wir begrüßen Sie sehr herzlich in der Öffentlichen Bad Schallerbacher Bibliothek. Wir haben für Sie über 6000 Medien bereit. Diese sind in folgende Sachgebiete gegliedert:
Zeitschriften
Unterhaltungsliteratur für Erwachsene
Sachbücher
Kinder-, Jugendbücher
Spiele
DVDs, Hörbücher
Onleihe
Der Medienbestand wird laufend durch aktuelle Neuerscheinungen ergänzt. Die Leserinnen und Leser können sich in den Regalen selbst bedienen. Wenn Sie einen Tipp, eine Auskunft oder Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung.
EINSCHREIBUNG
Wer sich Medien ausleihen will, muss sich ausweisen und eine anmeldung.pdf ausfüllen. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung anerkennen Sie die Verleihbedingungen und die EDV-mäßige Erfassung Ihrer Daten. (Diese Daten werden nur für die Büchereiverwaltung verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben.) Für Kinder unter 14 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
VERLEIHFRISTEN
Die Leihfrist beträgt bei Zeitschriften 1 Woche, bei Büchern u. e-Book-Reader 3 Wochen, für Spiele 2 Wochen, für Hörbücher, Tonies u. DVD 1 Woche. Jahreskartenbesitzer können die Verleihfrist 1 x kostenlos verlängern, wenn diese Medien nicht reserviert wurden. Es ist in unserem Interesse, die Medien möglichst vielen Benutzern zur Verfügung zu stellen. Daher bitten wir Sie die Rückgabefristen einzuhalten. Sie können auf der Seite www.biblioweb.at/badschallerbach mit Ihrer Lesernummer und Ihrem Geburtsdatum jederzeit Ihre Entlehnungen und Leseliste einsehen. Hier können Sie auch im Medienbestand der Bibliothek virtuell stöbern und Medien reservieren.
Sonstige Vereinbarungen
Jede Adress- und Namensänderung muss der Bibliothek unverzüglich bekannt gegeben werden. Maximal können 5 Bücher bzw. 3 Spiele gleichzeitig ausgeliehen werden. Die Mitarbeiter(innen) sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für Sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen. Wenn Sie ein Werk wünschen, das gerade ausgeliehen ist, können Sie es vorbestellen. LeserInnen, die diese Verleihordnung fortgesetzt missachten, können von der Bücherei ausgeschlossen werden.
Die „Öffentliche Bad Schallerbacher Bibliothek“ befindet sich in der Trägerschaft der Pfarre Bad Schallerbach.